Antrag auf zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose abgesetzt – Stadtverordnetenversammlung ignoriert Kosten für Übernachtungen in Notunterkünften

„Das Thema Wohnungslosigkeit scheint für die Koalition im Winter interessant zu sein, im Sommer eher nicht“, kommentierte Elke Kreiss die erneute Absetzung des Antrages für eine zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose durch die Stadtverordnetenversammlung. „Die Linke sieht die erneute Verschiebung als einen Schlag ins Gesicht der Betroffenen, nachdem der Antrag nun schon seit drei Monaten auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung steht.“

„Wohnungslosigkeit ist zu keiner Jahreszeit ein angenehmes Erlebnis. Unter der Brücke zu schlafen ist weder im Sommer noch im Winter schön. Einen halbwegs sicheren Schlafplatz zu finden, erfordert viel Erfahrung. Frauen, die gezwungen sind, sich einen Schlafplatz im Freien zu suchen, gehen ein hohes Risiko ein, vergewaltigt zu werden. Auch Kriminalität unter Obdachlosen ist ein Problem, etwa Raub wegen Kleinstbeträgen, die für die Betroffenen aber die Lebensgrundlage für den nächsten Tag bilden“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke.

„Aus den Reihen der Koalition wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass es doch bereits die ZVU, die zentrale Vermittlung von Unterkünften, gebe. Das ist richtig – allerdings wird die ZVU ausschließlich durch das Sozialamt oder das Jobcenter beauftragt, sie ist keine Anlaufstelle für Betroffene.“

„Für Menschen, die von akuter oder drohender Wohnungslosigkeit betroffen sind, ist individuelle und bedarfsgerechte Hilfe notwendig, die aus Sicht der Fraktion Die Linke eher von einem Sozialarbeiter erbracht werden sollte, damit die Probleme überwunden werden können, die zum Eintritt der Wohnungslosigkeit geführt haben“, sagte Elke Kreiss.

„Ein Schwerpunkt des Aufgabenbereichs einer zentralen Anlaufstelle für Wohnungslose soll darin liegen, drohende Zwangsräumungen zu vermeiden. Zwar werden Betroffenen durch das Sozialamt angeschrieben und erhalten ein Angebot für ein Hilfegespräch, wenn die Behörden Kenntnis von der Situation erlangen. Oft haben sich die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt aber schon auf eine Vogel-Strauß-Politik verlegt und öffnen eingehende Briefe einfach nicht mehr, so dass das Hilfsangebot ins Leere läuft.“

„An den Folgen der Zwangsräumungen hat Offenbach durchaus zu tragen“, sagte die Stadtverordnete. „2011 gab es nach einer Magistratsanfrage unserer Fraktion 89 000 Übernachtungen in Notunterkünften, 2013 waren es nach Zeitungsberichten bereits 138 000. Für die Stadt ist das ein erheblicher Kostenfaktor, der eigentlich für ein schnelles Handeln sprechen sollte. Die Verzögerungstaktik, die wir im Zusammenhang mit dem Antrag für eine zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose erleben, ist das Gegenteil.“

2 Antworten zu “Antrag auf zentrale Anlaufstelle für Wohnungslose abgesetzt – Stadtverordnetenversammlung ignoriert Kosten für Übernachtungen in Notunterkünften”

  1. das ist schon lange gesetz in deutschland, dass die amtsgerichte das o-amt informieren, so dass die behörden dann die möglichkeit haben diverse maßnahmen – bis hin zu einem antrag auf wiedereinweisung in die alte wohnung direkt im gerichtlichen verfahren – durchzuführen.

    das problem ist nur, dass wohnungslosigkeit nicht nur durch zwangsräumungen entsteht, diese sind vielmehr der ausnahmefall.

    was die übernahme von rückständen angeht verhält es derzeit in offenbach so, dass die bearbeitung entsprechender anträge durch die zuständigen drei behörden schlichtweg nicht erledigt wird, insbesondere das jobcenter sich nicht an die mit den anderen kommunalen partnern vereinbarte arbeitsweise hält, und die situation somit seit jahren komplett ungeregelt ist.

    als notlösung hat er magistrat zwar inzwischen dem jobcenter die kompetenzen entzogen um das wieer beim sozialamt anzusiedeln, was aber nichts hilft, da die mitarbeiter des jobcenters das auch nach 8 monaten immer noch nicht kapiert haben, weil es ihnen keiner sagt. auch die betroffenen antragsteller haben natürlich keine chance, das irgendwo zu erfahren, wo sie hinmüssen.
    mehrere fälle, bei denen betroffene mehrfach zwischen den ämtern hin und her geschickt wurden, sind dokumentiert, die fachaufsicht eingeschaltet, aber auch das hilft leider alles nichts.

    deine legalistischen ansätze in allen ehren, aber die funktionieren nur in einem rechtstaat.

  2. Hallo Genossinnen und Genossen. In den jahren 1978-1982 hatte die SPD Fraktion in der CDU geführten Stadtverordnetenversammlung durchgesetzt, Dass die Gerichte, ehe sie einer Wohnungszwangsräumung aussprachen, dies den Sozialbehörden zu melden haben, die dann überprüfen, ob durch die Weiterzahlung der Miete. bzw. von Mietrückständen durch die Stadt, die Wohnsitzlosigkeit verhindert werden kann.
    Lasst Euch mal die alten Protokolle aus dieser Zeit vom Stadtverordnetenbüro raussuchen.

    Grüße und Erfolg wünscht Helmut

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